AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Firma TRANSPORTFiEBER, vertreten durch den Inhaber Stefan Kaiser und im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt.


§ 1 Angebotserstellung
Die Angebote zur Fahrzeugüberführung werden generell schriftlich erstellt und dem Interessenten kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Die Gültigkeit beträgt, sofern nicht anders im Angebot vermerkt, 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise ggf. anzupassen. Zu jedem Angebot erhält der Interessent die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers übersandt.


§ 2 Auftragserteilung
Mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen, der bis zu seiner Erfüllung durch den Auftragnehmer oder den Widerruf innerhalb von 14 Tagen durch den Auftraggeber besteht. Alle Daten und Unterlagen, welche für die Überführung notwendig sind, müssen mit der Erteilung des Auftrages vorliegen. Ebenfalls stimmen Sie mit Auftragserteilung den AGB der Firma TRANSPORTFiEBER zu. Abweichungen von
diesen bedürfen der Schriftform.


§ 3 Widerruf des Auftrages
Vor Erfüllung des Auftrages hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diesen innerhalb der Fristen zu widerrufen. Hierdurch werden folgende Kosten fällig:

  • alle bereits entstandenen Kosten für evtl. (Sonder-)Genehmigungen
    o.ä.
  • Bei Widerruf bis zu 12 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal
    15 % des gesamten Auftragswertes fällig.
  • Bei Widerruf bis zu 6 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal
    35 % des gesamten Auftragswertes fällig.
  • Bei Widerruf bis zu 2 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal
    75 % des gesamten Auftragswertes fällig. Gleiches gilt, wenn der
    Auftragnehmer sich bereits am Abholort befindet.

§ 4 Fahrzeugbereitstellung
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug am Tag der Überführung pünktlich zur Verfügung steht. Zudem trägt er die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug fahrbereit. Das Fahrzeug darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der Straßenverkehrs-ordnung die Teilnahme am Straßenverkehr beinträchtigen oder untersagen. In den Wintermonaten muss das zu überführende Fahrzeug immer mit Winterreifen ausgestattet sein.

Stimmen die Fahrzeugdaten aus dem Auftrag nicht mit den Daten des
Fahrzeuges am Abholort überein, wird die Übernahme des Fahrzeuges durch den Auftragnehmer verweigert, dem Auftraggeber entstehen Kosten i.H.v. 75 % des gesamten Auftragswertes.

Verzögert sich die Übergabe des Fahrzeuges durch den Auftraggeber oder seinen Partner vor Ort um mehr als 60 Minuten, so werden für jede angefangene halbe Stunde 15,00 € berechnet.

§ 5 Auftragserfüllung
Die Firma TRANSPORTFiEBER bzw. einer ihrer Partner mit den notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnissen, z.B. bei Spezialfahrzeugen o.ä.) übernimmt das Fahrzeug termingerecht. Bei Übernahme des Fahrzeuges erfolgt die Überprüfung der Fahrzeugdaten mit denen der Fahrzeugpapiere und der Auftragsdaten. Das Fahrzeug wird auf sichtbare Schäden überprüft, welche in einem entsprechenden Übergabeprotokoll (Kurzprotokoll) festgehalten werden.

Während der Überführung hält der Auftragnehmer auf Wunsch Kontakt zum Auftraggeber bzw. stellt ihm auf Wunsch ein Live-Tracking zur Verfügung.

Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn das Fahrzeug zusammen mit allen Schlüsseln, Dokumenten und dem Kurzprotokoll an den Auftraggeber bzw. einen entsprechend bevollmächtigten Empfänger übergeben wurde. Gleiches gilt auch, wenn das Fahrzeug durch entsprechende Vereinbarung an einem bestimmten Stellplatz abgestellt und die Fahrzeugschlüssel, Dokumente und das Kurzprotokoll an einem vorhergesehenen Platz, z.B. einem Nachttresor, Tankstelle o.ä., hinterlegt wurden. Der Auftraggeber wird in diesem Fall zusätzlich schriftlich über die Abstellung informiert.

Nach Rückkehr des Auftragnehmers zum Firmenstandort erhält der Auftraggeber noch das Langprotokoll mit entsprechenden Bildern, die bei Fahrzeugübernahme und Fahrzeugabgabe gefertigt wurden, zugesandt.

Die Liefertermine bzw. Termine zur Fahrzeugabgabe, welche bei Auftragsbestätigung/ Auftragserteilung genannt werden, gelten als vorbehaltlich angenommen. Für Verzögerungen durch eine Panne, einen technischen Defekt, Staus oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

Der Transport von Gütern auf Fahrzeugen mit roten Überführungskennzeichen ist grundsätzlich ausgeschlossen.


§ 6 Zahlung
Für die Erstellung der Rechnung gelten die Preise gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung zzgl. der tatsächlich angefallenen Kosten für Diesel bzw. Benzin. Ebenfalls zusätzlich berechnet werden Kosten für Sonderleistungen bzw. fahrzeugspezifische Kosten wie z.B. Maut für LKW oder die Kosten für Ausfuhrkennzeichen bei einer Überführung ins europäische Ausland, sofern diese nicht mit den roten Kennzeichen möglich ist. Auch sämtliche zusätzliche Kosten, die für eine Überführung in ein Nicht-EU-Land anfallen, z.B. Zollgebühren, werden zusätzlich berechnet. Gleiches gilt für die unter § 3 und § 4 genannten Kosten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Als Zahlungsfrist gilt die in der Rechnung angegebene Frist. I.d.R. beträgt diese 14 Tage. Bei Zahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung
gewährt der Auftragnehmer 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag. Entsprechende Hinweise finden Sie auf der Rechnung.

Ab dem 15. Tag nach Rechnungsstellung und nicht erfolgter Zahlung befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Hierfür werden 12,5 % Sollzinsen berechnet zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 €.

Eine Rechnung gilt als bezahlt, wenn sie unter Angabe der Rechnungsnummer auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben werden konnte.

Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts sind ausgeschlossen.


§ 7 Haftung
Die Firma TRANSPORTFiEBER bzw. deren Partner haftet für nachweislich verursachte Schäden an dem zu überführenden Fahrzeug in voller Höhe der Fahrzeug- Vollkaskoversicherung. Auf Verlangen wird vom Auftragnehmer der Versicherungsnachweis erbracht.

Die Haftung beginnt mit Übernahme des Fahrzeuges am vereinbarten Abholort und endet mit der Fahrzeugübergabe an den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Empfängers. Ebenfalls endet die Haftung des Auftragnehmers bei Abstellung des Fahrzeuges an einem bestimmten Abstellort, z.B. bei nächtlicher Anlieferung.

Entsprechende Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sind bis zum Folgetag um 10:00 Uhr schriftlich per E-Mail oder Fax geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jegliche Haftung des Auftragnehmers.

Sollte es bei der Eigenachsüberführung zu einer Panne kommen, in deren Folge das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, so hat der Auftraggeber umgehend dafür zu sorgen, dass die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges wieder hergestellt wird. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die Firma TRANSPORTFiEBER bzw. einer ihrer Partner eine entsprechende Fachwerkstatt bzw. Pannendienst im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers.


Keine Haftung wird übernommen für:

  • alte oder verdeckte Schäden, welche infolge eines technischen
    Defekts, egal welcher Art entstanden sind.
  • Reifenschäden oder Steinschläge, da diese höherer Gewalt unterliegen
  • Mängelfolgeschäden
  • Brandschäden, Vandalismus oder bei Fahrerflucht, die durch Dritte
    verursacht wurden
  • private Gegenstände, die sich im zu überführenden Fahrzeug befinden

Die Firma TRANSPORTFiEBER ist berechtigt, beim Auffinden illegaler Gegenstände oder Substanzen, den Auftrag sofort abzubrechen und die Polizei zu informieren. In diesem Falle fallen 150 % des vereinbarten Auftragswertes an.

§ 8 Abtretungs- und Pfändungsverbot
Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer dürfen nicht abgetreten oder verpfändet werden.


§ 9 Datenschutz
Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber der Erhebung und der Verwendung seiner personenbezogenen Daten, ggf. auch seiner Partner vor Ort oder entsprechend bevollmächtigten Empfängern des zu überführenden Fahrzeuges. Die Nutzung dieser Daten dient ausschließlich dem Zwecke der Bearbeitung
des Überführungsauftrages. Eine Weitergabe sämtlicher übermittelter Daten an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

§ 10 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird ausschließlich in Deutsch verfasst. Insgesamt erfolgt die gesamte Vertragsabwicklung in Deutsch. Auf sämtliche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Steinfurt.


§ 11 Fahrzeugdokumentation
Die Firma TRANSPORTFiEBER bzw. einer deren Partner erstellt ein entsprechendes Kurzprotokoll in Papierform, auf dem alle fahrzeugspezifischen Informationen erfasst und evtl. Schäden vermerkt werden. Das Kurzprotokoll ist in jedem Fall von allen Beteiligten, d.h. der Firma TRANSPORTFiEBER, dem Auftraggeber bzw. seinem Partner vor Ort und ggf. dem abweichenden Empfänger am Abgabeort zu unterschreiben. Die Unterschrift des Empfängers entfällt, sofern eine entsprechende Abstellvereinbarung vorliegt.

Abschließend erhält der Auftraggeber ein ausführliches Protokoll mit entsprechenden Bildern des Fahrzeugzustandes bei Übernahme und Abgabe des Fahrzeuges.


§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.


§ 13 Sonstiges
Sämtliche Abweichungen von diesen AGB oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Niederlegung.


Stand: 16. Dezember 2022